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Mütter- und Väterberatung

Der § 16 des kantonalen Gesundheitsgesetzes verpflichtet alle Gemeinden im Kanton Schwyz die Mütter- und Väterberatung sicherzustellen.

Die Beanspruchung der Mütter- und Väterberatung ist freiwillig und kostenlos. Einzelne Beratungsstellen kennen eine Einschreibegebühr.

Die Mütter- und Väterberatung bietet Erziehungsberechtigten mit Säuglingen ab Geburt und Kleinkindern bis zum Eintritt in den Kindergarten telefonische Beratung, Hausbesuche und Sprechstunden an. Sie dient der Beratung, Gesundheitsförderung und Prävention im Frühbereich.

Die Hauptaufgaben der fachlich qualifizierten und sozial und persönlich kompetenten Mitarbeiterinnen umfassen:

  • Beobachtung der Entwicklung des Kleinkindes, um Krankheiten vorzubeugen und allfällige Störungen früh zu erkennen
  • Beratung in den Bereichen Pflege, Stillen, Ernährung, Allergieprophylaxe, alltägliche Erziehungsfragen
  • Unterstützung der Eltern in der neuen Rolle als Mutter und Vater
  • Vermitteln von Adressen und Kontakten zu Institutionen und weiteren Fach- und Beratungsstellen
  • Unterstützung bei der Vernetzung mit Müttern, Vätern und Familien in ähnlichen Lebenssituationen
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