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Pflegeleistungen

In der Leistungsverordnung zum Krankenversicherungsgesetz (KLV) ist geregelt, welche Pflegeleistungen der Spitex über die obligatorische Pflegeversicherungen gedeckt sind. 

Die Pflegemassnahmen werden vergütet, soweit sie auf ärztliche Anordnung oder im ärztlichen Auftrag von zugelassenen Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause oder von zugelassenen Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern erbracht werden.

Die Spitex erbringt täglich von Montag bis Sonntag zwischen 7 bis 22 Uhr pflegerische Leistungen wie Körperpflege, Hilfe beim An- und Ausziehen, Mobilisation aber auch Behandlungspflege wie z. B. Verbandwechsel, Injektionen, Blutdruck messen, Fusspflege, insbesondere bei Diabetes.

Auf ärztliche Verordnung erbringt die Spitex auch psychiatrische und psychogeriatrische Grundpflege an und begleitet schwerkranke und sterbende Menschen. 

Nebst den Pflegeleistungen sind in der obligatorischen Krankenversicherung auch Mittel und Gegenstände mitversichert, die der Behandlung oder Untersuchung einer Krankheit oder ihrer Folgen dienen.
Mittel und Gegenstände werden vergütet, soweit sie der Mittel und Gegenstände-Liste (MiGeL) entsprechen, von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet sind und von einer zugelassenen Abgabestelle direkt an die versicherte Person geliefert werden.

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